Sonntag, 6. Juni 2021

 Nach 220 Tagen öffnet die Halle wieder


Endlich dürfen auch wir wieder unserer Lieblingssportart nachgehen und starten am 07.06. mit einem ersten Nachwuchstraining.

Aufgrund der geltenden Bestimmungen werden wir die Trainingstage für die Kinder ändern, um den Aufwand für die Eltern so gering wie möglich zu halten. Bis zu den Ferien können die Kinder montags oder donnerstags von 16.30 - 18.00 Uhr wieder trainieren.

Für die Kinder gelten folgende Regelungen:

  • Umziehen in der Umkleidekabine ist bis zum vollendeten 14. Lebensjahr erlaubt,
  • die Toiletten dürfen genutzt werden,
  • die Kinder müssen mit einem negativen Selbsttest-Ergebnis (nicht älter als 24h) zum Training erscheinen. Hier reicht für die Eltern dieselbe Bescheinigung, die die Kinder für den Besuch der Schule vorlegen müssen. Der Selbsttest kann zu Hause durchgeführt werden,
  • von der Testpflicht befreit sind geimpfte bzw. genesene Kinder. Diesen Nachweis müssen die Kinder zum Training erbringen.
  • es gelten weiterhin die AHR-Regeln, sowie die geltenden Bestimmungen der aktuellen Eindämmungsverordnung.
  • Die Kinder sollten bitte vorab telefonisch zum Training angemeldet werden.
* Wenn die Kinder für den Schulbesuch zum Montag und zum Donnerstag getestet werden, muss für die Teilnahme am Training kein erneuter Test durchgeführt werden. Die Eltern bescheinigen dem Verein lediglich, dass der Test für die Schule negativ war. Dafür kann derselbe Vordruck genutzt werden, der für die Schule notwendig ist.

Für die Erwachsenen gelten folgende Regeln:
  • Es darf sich in den Umkleiden nicht umgezogen werden, dies ist nur für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr möglich,
  • die Sanitäranlagen (außer den Duschen) dürfen genutzt werden,
  • es muss sich vor dem Training verbindlich beim Verantwortlichen angemeldet werden,
  • vor dem Training muss sich in die Anwesenheitsliste (Vor-, Nachname, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) eingetragen werden,
  • die Anwesenheitslisten werden zur Dokumentation für die Rückverfolgung aufbewahrt,
  • die Teilnahme am Training ist nur mit einem negativen Testergebnis möglich, welches nicht älter als 24h ist,
  • das Testergebnis kann entweder durch eine Bescheinigung eines Testzentrums beigebracht werden, oder durch einen  Selbsttest. Der Selbsttest muss aber vor Ort und vor dem Training, unter Aufsicht des Trainingsverantwortlichen, durchgeführt werden. Vorher darf die Trainingsstätte nicht betreten werden. Für die Beschaffung des Selbsttests ist der Trainierende selbst verantwortlich,
  • Vom Selbsttest befreit sind alle vollständig geimpften Mitglieder, 14-Tage nach dem letzten Impftermin. Eine Impfbescheinigung ist mitzuführen.
  • ebenfalls befreit sind Genesen Personen, hier ist der Genesenennachweis mitzuführen.
  • Zum Training sind maximal 8 Personen zugelassen, hier zählen die vollständig Geimpften und die Genesenen nicht dazu.
  • Das Doppelspielen ist weiterhin untersagt.
Wer sich vor dem Training nicht verbindlich zum Training angemeldet hat und zum Training nicht den Nachweis eines negativen Testergebnisses, seinen Impfausweis oder die Genesenenbescheinigung vorzeigen kann, dem ist der Zutritt zur Sportstätte untersagt.

R. Behnke
AL Tischtennis